Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 31
Stand: 10.06.2019
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 31 GVG →
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Nach Gewicht
- BGH, 26.01.2011 – 2 StR 338/10Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Besetzungsfehler der Strafkammer bei Mitwirkung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen SchöffenZitiert von 2
- LG GieBen, 18.12.2013 – 323 E
- LG Bochum, 12.08.2005 – 3221 Haupt - 172
- BGH, 30.09.2021 – 5 StR 161/21Strafverfahren: Gesetzeswidrige Gerichtsbesetzung bei gegenüber einer Schöffin ausgesprochenem ärztlichen BeschäftigungsverbotZitiert von 5
- AG Dortmund, 22.05.2024 – 3221 E-1. Jugendschöffen 7 B. 3
- OLG Hamm, 11.04.2024 – 5 Ws 64/24Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 14.10.2025 – 1 OGs 1/25Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 19.02.2024 – 3 AS 18/23
- VG Gießen, 30.08.2023 – 8 L 1974/23.GI
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.