Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 190
Stand: 10.06.2019
Der Dienst des Dolmetschers kann von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden. Einer besonderen Beeidigung bedarf es nicht.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 190 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Hamburg, 11.01.2017 – 4 AE 94/17Ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung im Asylverfahren trotz Hinweises auf Klageabfassung in deutscher Sprache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Berlin, 15.12.2016 – 28 L 409.16 AZitiert von 5
- VG Berlin, 16.11.2016 – 6 L 1249.16 AZitiert von 11
- VG Berlin, 24.01.2017 – 21 K 346.16 ARechtsbehelfsbelehrung im Asylverfahren mit dem Hinweis auf Klageerhebung in deutscher Sprache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OLG Celle, 22.07.2015 – 1 Ss (OWi) 118/15Zitiert von 4
- BGH, 02.08.1977 – 1 StR 130/77Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2017 – 3a K 4163/16.AZitiert von 5
- VG Düsseldorf, 28.06.2016 – 22 K 4119/15.ARechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung ohne Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- FG Düsseldorf, 17.11.2010 – 4 K 1775/10 Erb
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 190 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.