§ 1076 Anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) gelten die §§ 114 bis 127a, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
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Nach Gewicht
- BGH, 03.07.2018 – VIII ZR 229/17Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe beim deutschen Prozessgericht; Vorlage von Übersetzungen der fremdsprachigen ProzesskostenhilfeunterlagenZitiert von 11
- BGH, 12.11.2014 – IV ZR 161/14Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: Abfassung der Anträge in deutscher Sprache; Übersetzung der Anlagen in die deutsche SpracheZitiert von 2
- EuGH, 01.02.2017 – C-670/15
- BGH, 14.10.2010 – V ZB 214/10Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner AbschiebungZitiert von 13
- BGH, 10.06.2008 – VI ZB 56/07Zitiert von 5
- BAG, 17.10.2017 – 10 AZB 22/15
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 – L 28 KR 362/21 NZB
- BAG, 17.10.2017 – 10 AZB 25/15Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem BezugZitiert von 5
- BAG, 17.10.2017 – 10 AZB 24/15
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