Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 119
Stand: 25.10.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/119#abs-1 (1) Die Oberlandesgerichte sind in Zivilsachen zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:
1.
der Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
a)
in den von den Familiengerichten entschiedenen Sachen;
b)
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen;
2.
der Berufung und der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/119#abs-2 (2) § 23b Absatz 1, 2 und 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 310 Entscheidungen zu § 119 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.06.2007 – XII ZB 114/06Zitiert von 10
- BGH, 18.01.2007 – V ZB 129/06Zitiert von 3
- BGH, 15.07.2003 – VIII ZB 30/03Zitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 21.08.2003 – 4 U 28/03
- BGH, 03.05.2006 – VIII ZB 88/05Zitiert von 4
- OLG Köln, 25.10.2007 – 16 W 30/07
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 18.08.2026 – 4 W 37/26Einstweiliger Rechtsschutz im Parteienrecht: Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht während des Abhilfeverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 06.08.2026 – 101 W 141/26 eGeschäftswertbeschwerde: Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts trotz Zuständigkeit für die Hauptsacheentscheidung nach § 51b GmbHG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 30.07.2026 – 102 AR 97/26 eZuständigkeitsbestimmung: Örtliche und sachliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts für die Honorarklage des Unterbevollmächtigten nach § 34 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.