Gesetze / Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG§ 40
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2010 – 20 W 538/10
- KG, 12.07.2010 – 8 U 61/10
- BGH, 21.04.2011 – III ZB 84/10Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Auslandsbezug: Rechtsfortbildung nach Gesetzesänderung für Fälle der wirksamen Vereinbarung der Anwendung deutschen Rechts
- BGH, 15.03.2010 – II ZR 27/09Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgerichte: Allgemeiner Gerichtsstand einer Partei im Ausland und im InlandZitiert von 3
- BGH, 10.11.2009 – VI ZB 25/09Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 25.03.2010 – 13 U 136/09
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 GVGEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte, sowie im Fall einer Entscheidung, in der das Amtsgericht ausländisches Recht angewendet und dies in den Entscheidungsgründen ausdrücklich festgestellt hat, in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung auf Berufungs- und Beschwerdeverfahren Anwendung, wenn die anzufechtende Entscheidung vor dem 1. September 2009 erlassen wurde.