Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 118
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BGH, 27.07.2023 – IX ZR 267/20Musterfeststellungsklage gegen InsolvenzverwalterZitiert von 4
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
2 Entscheidungen zu § 118 GVG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.