Gesetze / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GVFG§ 3 Voraussetzungen der Förderung
Stand: 13.03.2020
Voraussetzung für die Förderung nach § 2 ist, daß
3. (weggefallen)
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 3 GVFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Hessen, 07.12.2010 – 11 A 2758/09Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 10.04.2025 – 6 K 4798/21
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 – 10 A 10680/14Zitiert von 1
- OVG NRW, 15.05.2014 – 20 A 525/12Zitiert von 4
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 – 1 C 10256/08Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.03.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2020 (BGBl. I 442)
BGBl. 2020 I S. 442
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27.04.2002 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I 1467)
BGBl. 2002 I S. 1467
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25.02.1992 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I 297)
BGBl. 1992 I S. 297
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.