Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/15621 · S. 23
Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 2)
Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 2) Gestrichen werden die Fördertatbestände, die lediglich bis zur Föderalismusreform I bis Ende 2006 gegolten haben als Fördertatbestände der sogenannten GVFG-Länderprogramme. Dies be- trifft die Nummern 1 und 3 bis 6 des Absatzes 1. Drucksache 19/15621 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Materiell geändert wird die Voraussetzung, dass die Vorhaben nach § 2 Absatz 1 gänzlich auf be- sonderem Bahnkörper geführt werden müssen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in Innenstadtlagen diese Forderung teilweise nicht umsetzbar ist oder zu unverhältnismäßig großem Aufwand und Kosten führen kann und alternativ auch eine Bevorrechtigung der Bahnen gegenüber dem sonstigen Verkehr durch Vorrangschaltungen erfolgen kann. Die zu fördernden Vorhaben müssen jedoch weit überwiegend, d. h. mindestens zu 80 Prozent auf besonderem Bahnkörper geführt werden, um dem Ziel der unbehinderten Beschleunigung des ÖPNV Rech- nung zu tragen. Mit dem weit überwiegenden Charakter der Strecken als besonderem Bahnkörper wird das Regel–Ausnahmeverhältnis für besondere Bahnkörper gegenüber straßenbündigen Bahn- körpern deutlich. In den mit zu fördernden Abschnitten ohne besonderen Bahnkörper ist die Be- vorrechtigung der Bahnen anderweitig sicher zu stellen, um eine Förderfähigkeit zu erreichen. Kreuzungen können grundsätzlich mit in die Vorhaben einbezogen werden. Ebenso wird neben dem Schotteroberbau auch die Ausgestaltung als Rasengleis oder eingedeckter Oberbau als zu- wendungsfähig angesehen. In den neuen Nummern 2 und 3 des § 2 Absatz 1 werden Fördertatbestände genannt, die im Rah- men der Bundesprogramme anteilig gefördert werden können. Dazu zählen einerseits die Reakti- vierung und Elektrifizierung von Schien
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.978 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/15621, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.385–41.363 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 09b74fcaf07cd6a8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP