Art 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
Stand: 22.07.2026
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu Art 30 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Stuttgart, 21.12.2016 – 26 Ca 735/16Zitiert von 1
- BAG, 22.01.2014 – 7 AZR 243/12Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - GrundrechtechartaZitiert von 9
- BAG, 19.03.2014 – 7 AZR 828/12Sachgrundlose Befristung - tarifliche ZulässigkeitZitiert von 5
- VGH Bayern, 15.11.2022 – 17 P 22.21
- BAG, 08.12.2011 – 6 AZN 1371/11Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - WartezeitZitiert von 17
- BAG, 06.03.2025 – 2 AZR 115/24Wohnungseigentümergemeinschaft - Vertretungsmacht des VerwaltersZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LAG Niedersachsen, 09.01.2024 – 11 Sa 476/23Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2022 – 5 Sa 473/21
- BAG, 19.05.2022 – 2 AZR 467/21Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-AngabenZitiert von 45
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 30 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.