Art 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
Stand: 22.07.2026
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- BAG, 19.03.2014 – 7 AZR 828/12Sachgrundlose Befristung - tarifliche ZulässigkeitZitiert von 5
- BAG, 22.01.2014 – 7 AZR 243/12Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - GrundrechtechartaZitiert von 9
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Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.