Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKG§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung
Stand: 10.06.2019
Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 96 GNotKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 16.08.2023 – I-10 W 54/23
- LG Cottbus, 17.03.2021 – 3 OH 11/21, 3 OH 12/21
- OLG Dresden, 19.09.2024 – 5 Wx 8/23
- OLG Brandenburg, 07.10.2021 – 7 W 70/21
- OLG Düsseldorf, 14.06.2018 – 10 W 29/18Zitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 26.06.2026 – 10 W 3/25
Zuletzt entschieden
- LG Offenburg, 20.02.2025 – 4 OH 12/24
- OLG Frankfurt am Main, 07.02.2025 – 20 W 25/23
- OLG Düsseldorf, 30.01.2025 – I-10 W 98/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 GNotKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 96 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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