Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz

GNotKG

§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung

Stand: 10.06.2019

Bund18 Entscheidungen

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.

§ 95 § 97