§ 96 GNotKG — Zeitpunkt der Wertberechnung

Gerichts- und Notarkostengesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.