Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKG§ 128 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GNotKG/128#abs-1 (1) Das Gericht soll vor der Entscheidung die Beteiligten, die vorgesetzte Dienstbehörde des Notars und, wenn eine Kasse gemäß § 113 der Bundesnotarordnung errichtet ist, auch diese hören. Betrifft der Antrag die Bestimmung der Gebühr durch den Notar nach § 92 Absatz 1 oder die Kostenberechnung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, soll das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Notarkammer einholen. Ist eine Kasse nach § 113 der Bundesnotarordnung errichtet, tritt diese an die Stelle der Notarkammer. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GNotKG/128#abs-2 (2) Entspricht bei einer Rahmengebühr die vom Notar bestimmte Gebühr nicht der Vorschrift des § 92 Absatz 1, setzt das Gericht die Gebühr fest. Liegt ein zulässiger öffentlich-rechtlicher Vertrag vor und entspricht die vereinbarte Gegenleistung nicht der Vorschrift des § 126 Absatz 1 Satz 3, setzt das Gericht die angemessene Gegenleistung fest.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GNotKG/128#abs-3 (3) Das Gericht kann die Entscheidung über den Antrag durch Beschluss einem seiner Mitglieder zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu § 128 GNotKG →
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Nach Gewicht
- OLG Celle, 27.04.2017 – 2 W 91/17Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 07.02.2025 – 20 W 25/23
- LG Schwerin, 15.11.2021 – 5 OH 3/21
- OLG Frankfurt am Main, 12.06.2018 – 20 W 299/16
- LG Halle, 05.09.2017 – 4 OH 21/16Zitiert von 1
- BGH, 26.01.2023 – III ZB 9/22Notarkostensache: Geschäftswert der notarielle Beurkundung eines Treuhänderwechsels bei einem mehrfach gestuften Treuhandvertrag mit einer Rechtsanwaltsgellschaft; Erhöhung der Wertansätze trotz Verschlechterungsverbot - Notar; Beurkundung eines Treuhänderwechsels; Geschäftswert; VerschlechterungsverbotZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 13.10.2025 – 20 W 59/22
- LG Düsseldorf, 20.06.2025 – 19 OH 19/23
- LG Düsseldorf, 31.03.2025 – 19 OH 20/23
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