Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/23#abs-1 (1) In den Modulen 1 bis 6, 8 bis 11 und 13 besteht die Modulprüfung mindestens aus einem schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil kann insbesondere durchgeführt werden in Form
Der schriftliche Teil kann durch einen mündlichen Teil ergänzt werden. Der mündliche Teil kann insbesondere durchgeführt werden in Form
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/23#abs-2 (2) Soweit sich eine Prüfungsform hierfür eignet, können Prüfungsaufgaben elektronisch gestellt, bearbeitet und bewertet werden. Die Hochschule gewährleistet die Integrität und Authentizität der Daten und die automatische Protokollierung und stellt sicher, dass die Daten eindeutig identifiziert und unverwechselbar und dauerhaft den Studierenden zugeordnet werden können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/23#abs-3 (3) Eine Modulprüfung kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/23#abs-4 (4) Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 23 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Januar 2025 (BGBl. I Nr. 18 66)
BGBl. 2025 I Nr. 18
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15.12.2022 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I 2862)
BGBl. 2022 I S. 2862
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01.04.2022 in Kraft
§ 23 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 177)
BGBl. 2023 I Nr. 177
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.