Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 80a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 04.05.2010 – 2 BvE 5/07Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G 8-Gipfels in Heiligendamm - zum Kompetenzschützenden Charakter des Art. 87a Abs. 2 GGZitiert von 16
- BVerfG, 07.05.2008 – 2 BvE 1/03Zur Reichweite des Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte: Luftüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei durch AWACS-Flugzeuge der NATO im Frühjahr 2003Zitiert von 31
- BVerfG, 12.07.1994 – 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 · Out-of-Area-EinsätzeZitiert von 35
- BVerfG, 18.12.1984 – 2 BvE 13/83 · AtomwaffenstationierungZitiert von 33
- BVerwG, 31.08.2011 – 6 B 35/11Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres ProzessrechtZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 – 1 S 278/23Erfolglose Normenkontrolle gegen außer Kraft getretene infektionsschutzrechtliche Verordnungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 14.07.2011 – 26 K 3869/10Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 80a GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/80a#abs-1 (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/80a#abs-2 (2) Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/80a#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird. Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.