Gesetze / Landbeschaffungsgesetz
LBG§ 7
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 227
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 15.11.2005 – 26 K 1073/05
- VG Düsseldorf, 15.11.2005 – 26 K 1076/05
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2009 – 4 S 2158/07Zitiert von 3
- BVerwG, 27.05.2010 – 2 C 84/08Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg; Wirksamkeit der Beamtenernennung; Anordnung von TeilzeitbeschäftigungZitiert von 5
- BVerwG, 27.05.2010 – 2 C 85/08
- BVerwG, 17.06.2010 – 2 C 5/09
Zuletzt entschieden
- VG Freiburg, 07.08.2024 – 3 K 3417/24
- BVerwG, 24.01.2018 – 2 B 38/17§ 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibelZitiert von 2
- OVG Schleswig, 06.12.2017 – 3 LB 11/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 LBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kommt eine Abfindung in Land in Betracht, können die in den Ländern tätigen gemeinnützigen Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes mit der Beschaffung des Ersatzlands und der Durchführung der Umsiedlung beauftragt werden.