Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 25
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 604
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 04.11.2014 – 4 A 1058/13Zitiert von 4
- BVerwG, 05.04.2016 – 1 C 3/15Keine Klagebefugnis eines Anwohners eines US-Militärflughafens für die Überwachung von US-DrohneneinsätzenZitiert von 67
- BVerfG, 15.03.2018 – 2 BvR 1371/13Nichtannahmebeschluss: Art 25 Abs 2 Halbs 2 GG begründet für ausschließlich staatengerichtete völkerrechtliche Normen keine subjektiven Rechte Einzelner - hier: zum Rechtsschutz gegen die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel - Verletzung von Grundrechten (Art 2 Abs 2 S 1 GG und Art 14 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG iVm Art 25 GG; Art 19 Abs 4 GG) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 19
- VG Köln, 14.03.2013 – 1 K 2822/12
- BVerfG, 15.12.2015 – 2 BvL 1/12Vereinbarkeit des § 50d Einkommenssteuergesetz i. d. F. vom 15. Dezember 2003 mit dem Grundgesetz trotz inhaltlichen Widerspruchs zu einem früheren Doppelbesteuerungsabkommen ("Treaty Override"); innerstaatlicher Rang völkerrechtlicher VerträgeZitiert von 136
- BVerfG, 26.10.2004 – 2 BvR 955/00Besatzungshoheitliche Enteignungen: Vereinbarkeit des Restitutionsausschlusses mit dem Völkerrecht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- BGH, 07.05.2026 – V ZB 16/25Grenzen der Vollstreckungsimmunität bei ausländischem Staatsvermögen außerhalb der diplomatischen MissionZitiert von 1
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 415/23Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem NachrichtenportalZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 25 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.