Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 143
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/143#abs-1 (1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann. Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/143#abs-2 (2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/143#abs-3 (3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags und Regelungen zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie vorsehen, daß Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu Art 143 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 12.02.2003 – 2 BvL 3/00"Abgesenkte" Ostbesoldung: § 73 BBesG mit dem Grundgesetz vereinbarZitiert von 189
- BVerfG, 18.04.1996 – 1 BvR 1452/90Zitiert von 11
- BVerfG, 23.04.1991 – 1 BvR 1170/90, 1 BvR 1174/90, 1 BvR 1175/90Einigungsvertrag: Keine Grundrechtsverletzung durch den Ausschluss der Rückgabe von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerfG, 26.10.2004 – 2 BvR 955/00Besatzungshoheitliche Enteignungen: Vereinbarkeit des Restitutionsausschlusses mit dem Völkerrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BVerfG, 08.10.1996 – 1 BvR 875/92Verhältnis zwischen Restitution nach dem Vermögensgesetz und zivilrechtlichen Ansprüchen bei Veräußerung eines Grundstücks zwecks Erlangung der Genehmigung zur Ausreise aus der Deutschen Demokratischen RepublikZitiert von 2
- BVerfG, 24.04.1991 – 1 BvR 1341/90"Warteschleifenregelung" im Einigungsvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der DDRZitiert von 149
Zuletzt entschieden
- SG Dortmund, 02.09.2025 – S 48 KR 299/23Zitiert von 1
- BVerwG, 10.05.2022 – 8 B 57.21Zurechnung einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage zur Besatzungsmacht bei Rechtsverstößen deutscher Stellen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 15.06.2021 – 8 B 63/20Weder Restitution noch verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei besatzungshoheitlicher ImmobilienenteignungZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 143 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 143 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.