Gesetze / GBPolVDAufstV · BGBl I 2017, 514
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
19 Normen · ausgefertigt 15.03.2017 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 10.04.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Ziele der Ausbildung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Gegenstand
- § 2 Ziele der Ausbildung
- § 3 Auswahlverfahren
- Abschnitt 2 · Ausbildung
- § 4 Dauer und Gliederung
- § 5 Ausbildungsgebiete
- § 6 Dienstaufsicht und Durchführung
- § 7 Ausbildungsplan
- Abschnitt 3 · Prüfungsgespräch
- § 8 Zuständigkeit
- § 9 Prüfungskommission
- § 10 Inhalt und Durchführung
- § 11 Bewertung
- § 12 Bestehen
- § 13 Fernbleiben und Rücktritt
- § 14 Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 15 Wiederholung
- § 16 Abschlusszeugnis und Bescheid über das nicht bestandene Prüfungsgespräch
- § 17 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 18 Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
- Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
- § 19 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 10.04.2021 — 3 Normen geändert · §§ 9, 15, 16 neueste Änderung
- 27.06.2020 — 2 Normen geändert · §§ 10, 15
- 05.04.2020 — 4 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 6
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.