Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

GBPolVDAufstV

§ 5 Ausbildungsgebiete

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-1 (1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-2 (2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern

1.
Einsatzlehre,
2.
Kriminalistik und
3.
Polizeidienstkunde.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-3 (3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern

1.
Einsatzrecht und
2.
Recht des öffentlichen Dienstes.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-4 (4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern

1.
Staats- und Verfassungsrecht,
2.
politische Bildung und
3.
Psychologie.
§ 4 § 6