Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDAufstV§ 5 Ausbildungsgebiete
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-1 (1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-2 (2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern
1.
Einsatzlehre,
2.
Kriminalistik und
3.
Polizeidienstkunde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-3 (3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern
1.
Einsatzrecht und
2.
Recht des öffentlichen Dienstes.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDAufstV/5#abs-4 (4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern
1.
Staats- und Verfassungsrecht,
2.
politische Bildung und
3.
Psychologie.