Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDAufstV§ 19 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.