Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDAufstV§ 1 Gegenstand
Stand: 05.04.2020
Diese Verordnung regelt die Auswahl, die Ausbildung und das Prüfungsgespräch für den verkürzten Aufstieg von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach den §§ 16 und 16a der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.
Änderungsverlauf
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25.03.2020 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I 664)
BGBl. 2020 I S. 664
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