Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDAufstV§ 12 Bestehen
Stand: 10.06.2019
Das Prüfungsgespräch hat bestanden, wer mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.