§ 17
Stand: 10.06.2019
Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 17 GBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 08.05.2006 – 2 Wx 2/06
- OLG Rostock, 02.06.2014 – 3 W 24/13Zitiert von 1
- BGH, 17.09.2025 – V ZB 22/24Vollzug einer Teilungserklärung; Zulässigkeit des Erlasses einer Zwischenverfügung durch GrundbuchamtZitiert von 1
- BGH, 21.03.2024 – V ZB 10/23Vollzug der Teilung eines in Berlin bebauten Grundstücks in Wohnungseigentum im GrundbuchZitiert von 5
- BGH, 01.02.2001 – V ZB 49/00Zitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 01.11.2022 – 20 W 116/22
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 27.06.2025 – 5 W 16/25
- OVG Niedersachsen, 16.05.2025 – 1 ME 163/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 10.02.2025 – 4 E 22/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 GBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.