Gesetze / Grundstoffüberwachungsgesetz
GÜG§ 19 Strafvorschriften
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%9CG%202008/19?asof=2026-01-13#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%9CG%202008/19?asof=2026-01-13#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%9CG%202008/19?asof=2026-01-13#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%9CG%202008/19?asof=2026-01-13#abs-4 (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%9CG%202008/19?asof=2026-01-13#abs-5 (5) (weggefallen)
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 19 GÜG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 99/14Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittelgrundstoffen: Pseudoephedrin als Grundstoff zur Herstellung von Betäubungsmitteln
- BGH, 05.12.2013 – 1 StR 388/13Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 2
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 426/13Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln geeigneten Grundstoff: Extrahierung des Wirkstoffs Pseudoephedrin aus Arzneimitteln
- BGH, 30.04.2015 – 1 StR 388/13Unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln: Pseudoephedrin als Grundstoff nach GÜG
- LG Wiesbaden, 23.01.2024 – 3 KLs 3354 Js 38532/22
- BGH, 17.03.2011 – 5 StR 543/10Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmittelgrundstoffen: Bemühungen um den Ankauf von Essigsäureanhydrid als strafbares Handeln mit einem Grundstoff zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 25.02.2026 – 2 StR 683/25
- BGH, 25.02.2026 – 2 StR 683/25Zitiert von 1
- BGH, 05.12.2019 – 4 StR 301/19Unerlaubte Ausfuhr von Grundstoffen zur Betäubungsmittelherstellung: Verbringung von Grundstoffen aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem nicht zu diesem Zollgebiet gehörenden Teil der Bundesrepublik Deutschland; strafschärfende Berücksichtigung ausländischer VorstrafenZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 GÜG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 19 geändert durch Artikel 8z des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 359)
BGBl. 2023 I Nr. 359
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28.06.2022 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 3e des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I 938)
BGBl. 2022 I S. 938
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09.08.2019 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I 1202)
BGBl. 2019 I S. 1202
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 6 Abs. 7 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.