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Artikel 3 · BT-Drs. 20/1331 · S. 26

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu den Änderungen unter den Nummern 2 und 3.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwerts ab dem 1. Juli
2022. Die Geltung des bisherigen vorläufigen Pflegentgeltwerts wird bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Zu Nummer 3
Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird für die Berechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten von Krankenhäu-
sern, die bislang noch keinen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert mit den Kostenträgern vereinbart ha-
ben, ab dem 1. Juli 2022 bis zum Ende des Jahres 2022 vorübergehend von 163,09 Euro auf 200 Euro erhöht.
Liquiditätsprobleme, die daraus entstehen können, dass der gesetzlich festgelegte vorläufige Pflegeentgeltwert
die Pflegepersonalkosten dieser Krankenhäuser nicht deckt, sollen dadurch vermieden werden. Zugleich geht der
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode              – 27 –                          Drucksache 20/1331


Gesetzgeber davon aus, dass Krankenhäuser zügig die erforderlichen Verhandlungsunterlagen vorlegen, damit
zeitnah die Verhandlung von Pflegebudgets durch die Vertragsparteien vor Ort erfolgen kann. Eine übermäßig
hohe Anzahl von Krankenhäusern hat bislang für das Jahr 2021 noch keine Unterlagen für die Verhandlung von
Budgets für das Jahr 2021 vorgelegt. Auch für das Jahr 2020 haben die Krankenhäuser in manchen Ländern
vielfach noch keine Verhandlungsunterlagen vorgelegt. Nach Vereinbarung des Pflegebudgets und des kranken-
hausindividuellen Pflegeentgeltwerts erfolgt im Falle einer Unter- oder Überdeckung der Pflegepersonalkosten
des Krankenhauses ein Ausgleich nach Absatz 3.
Nach Nummer 5 beträgt der vorläufige Pflegeentgeltwert ab dem 1. Januar 2023 171 Euro. Dieser Wert basie

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1331, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.642–99.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0aa813fa9f3133ff….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP