Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FrUrlV NRW · GV. NRW. S. 576

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen

44 Normen · ausgefertigt 10.01.2012 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 Allgemeines
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Arbeitstage
  5. Teil 2 Mutterschutz
  6. § 3 Anwendung des Mutterschutzgesetzes
  7. § 4 Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillzeit
  8. § 5 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
  9. § 6 Entlassungsverbot
  10. § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  11. § 8 Auslage des Mutterschutzgesetzes und dieser Verordnung
  12. Teil 3 Elternzeit
  13. § 9 Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
  14. § 10 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
  15. § 11 Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst
  16. § 12 Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  17. § 13 Krankenversicherung
  18. § 14 Richterlicher Dienst
  19. § 15 Übergangsvorschrift
  20. Teil 4 Pflege- und Familienpflegezeit
  21. § 16 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und sonstige Freistellungen
  22. § 16a Familienpflegezeit
  23. Teil 5 Erholungsurlaub
  24. § 17 Urlaubsanspruch
  25. § 18 Urlaubsdauer
  26. § 19 Inanspruchnahme des Urlaubs
  27. § 19a Finanzielle Abgeltung von Mindesturlaub bei Beendigung des Beamtenverhältnisses
  28. § 20 Zeitliche Lage des Urlaubs; Abgeltung von Urlaub im Hochschulbereich
  29. § 20a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung
  30. § 21 Anrechnung des früheren Urlaubs
  31. § 22 Urlaub im Anschluss an eine Kurmaßnahme
  32. § 23 Urlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche
  33. § 24 Beamtinnen und Beamte im Auslandseinsatz
  34. Teil 6 Sonderurlaub
  35. § 25 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zurErfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfungvon öffentlichen Notständen
  36. § 26 Urlaub für staatsbürgerliche, berufliche, kirchliche,gewerkschaftliche, sportliche und ähnliche Zwecke
  37. § 27 Urlaub für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke im Hochschulbereich
  38. § 28 Urlaub für gewerkschaftliche Aufgaben nach§ 53 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit§ 93 Landesbeamtengesetz sowie zurTeilnahme an Tarifverhandlungen
  39. § 29 Urlaub für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe
  40. § 30 Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer
  41. § 31 Urlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in zwischenstaatlichenund überstaatlichen Organisationen oder zurWahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
  42. § 32 Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
  43. § 33 Urlaub aus persönlichen Anlässen
  44. § 34 Urlaub in besonderen Fällen
  45. § 35 Sonderurlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche
  46. § 36 Fortzahlung der Besoldung und Anrechnung auf den Erholungsurlaub
  47. § 37 Sondervorschriften für Körperschaften, Anstalten und Stiftungendes öffentlichen Rechts
  48. Teil 7 Gemeinsame Vorschriften zum Erholungsurlaub und Sonderurlaub
  49. § 38 Erkrankung während des Urlaubs
  50. § 39 Antrag und Bewilligung des Urlaubs
  51. § 40 Widerruf und Verlegung eines Urlaubs
  52. Teil 8 Schlussvorschriften
  53. § 41 Inkrafttreten
  54. Schlussformel