Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FrUrlV NRW · GV. NRW. S. 576
Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
44 Normen · ausgefertigt 10.01.2012 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Arbeitstage
- Teil 2 Mutterschutz
- § 3 Anwendung des Mutterschutzgesetzes
- § 4 Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillzeit
- § 5 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
- § 6 Entlassungsverbot
- § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- § 8 Auslage des Mutterschutzgesetzes und dieser Verordnung
- Teil 3 Elternzeit
- § 9 Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
- § 10 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
- § 11 Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst
- § 12 Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- § 13 Krankenversicherung
- § 14 Richterlicher Dienst
- § 15 Übergangsvorschrift
- Teil 4 Pflege- und Familienpflegezeit
- § 16 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und sonstige Freistellungen
- § 16a Familienpflegezeit
- Teil 5 Erholungsurlaub
- § 17 Urlaubsanspruch
- § 18 Urlaubsdauer
- § 19 Inanspruchnahme des Urlaubs
- § 19a Finanzielle Abgeltung von Mindesturlaub bei Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 20 Zeitliche Lage des Urlaubs; Abgeltung von Urlaub im Hochschulbereich
- § 20a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung
- § 21 Anrechnung des früheren Urlaubs
- § 22 Urlaub im Anschluss an eine Kurmaßnahme
- § 23 Urlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche
- § 24 Beamtinnen und Beamte im Auslandseinsatz
- Teil 6 Sonderurlaub
- § 25 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zurErfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfungvon öffentlichen Notständen
- § 26 Urlaub für staatsbürgerliche, berufliche, kirchliche,gewerkschaftliche, sportliche und ähnliche Zwecke
- § 27 Urlaub für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke im Hochschulbereich
- § 28 Urlaub für gewerkschaftliche Aufgaben nach§ 53 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit§ 93 Landesbeamtengesetz sowie zurTeilnahme an Tarifverhandlungen
- § 29 Urlaub für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe
- § 30 Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer
- § 31 Urlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in zwischenstaatlichenund überstaatlichen Organisationen oder zurWahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
- § 32 Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
- § 33 Urlaub aus persönlichen Anlässen
- § 34 Urlaub in besonderen Fällen
- § 35 Sonderurlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche
- § 36 Fortzahlung der Besoldung und Anrechnung auf den Erholungsurlaub
- § 37 Sondervorschriften für Körperschaften, Anstalten und Stiftungendes öffentlichen Rechts
- Teil 7 Gemeinsame Vorschriften zum Erholungsurlaub und Sonderurlaub
- § 38 Erkrankung während des Urlaubs
- § 39 Antrag und Bewilligung des Urlaubs
- § 40 Widerruf und Verlegung eines Urlaubs
- Teil 8 Schlussvorschriften
- § 41 Inkrafttreten
- Schlussformel