Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW
FrUrlV NRWTeil 7 Gemeinsame Vorschriften zum Erholungsurlaub und Sonderurlaub
Stand: 26.08.2026
Für Teil 7 FrUrlV NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.