Art 12 Weiter gehender Schadensersatz
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/12#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/12#abs-2 (2) Unbeschadet der einschlägigen Grundsätze und Vorschriften des einzelstaatlichen Rechts, einschließlich der Rechtsprechung, gilt Absatz 1 nicht für Fluggäste, die nach Artikel 4 Absatz 1 freiwillig auf eine Buchung verzichtet haben.
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu Art 12 FluggastrechteVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 26.09.2013 – 8 S 156/13Zitiert von 1
- BGH, 30.09.2014 – X ZR 126/13Flugreisevertrag: Reisepreisminderung wegen großer Verspätung des Rückflugs und Anrechnung eines Ausgleichsleistungsanspruchs auf den RückzahlungsanspruchZitiert von 31
- EuGH, 29.07.2019 – C-354/18Zitiert von 15
- AG Frankfurt am Main, 22.09.2017 – 32 C 3620/16 (22)
- LG Landshut, 04.12.2024 – 15 S 318/24
- LG Frankfurt am Main, 18.01.2018 – 2-24 S 235/17
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.04.2025 – IX ZR 95/24Vorliegen einer Masseverbindlichkeit bei Ausstellung einer Bordkarte nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensZitiert von 2
- BGH, 16.01.2025 – IX ZR 236/23Anspruch auf Flugpreiserstattung bei Flugbuchung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens und Flugpreiszahlung mit einem GutscheinZitiert von 1
- BGH, 04.06.2024 – X ZR 62/23Fluggastrecht: Verjährung von Ausgleichsansprüchen bei PauschalreisenZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.