Art 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/8#abs-1 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a)
— der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/8#abs-2 (2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/8#abs-3 (3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
Wird zitiert von 125 Entscheidungen zu Art 8 FluggastrechteVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 04.03.2026 – 18 U 153/24
- EuGH, 22.04.2021 – C-826/19Zitiert von 17
- EuGH, 03.12.2020 – C-826/19Zitiert von 1
- LG Köln, 07.12.2021 – 31 O 67/21
- LG Köln, 26.10.2021 – 31 O 67/21
- LG Berlin, 24.03.2022 – 19 S 9/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG Charlottenburg, 11.02.2026 – 208 C 125/25
- EuGH, 15.01.2026 – C-45/24Zitiert von 1
- LG Cottbus, 06.10.2025 – 8 S 867/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.