Art 9 Anspruch auf Betreuungsleistungen
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 03.09.2020 – C-530/19
- EuGH, 22.03.2012 – C-12/11
- EuGH, 31.01.2013 – C-12/11Luftverkehr: Keine Entbindung der Luftfahrtunternehmen von der Betreuungspflicht bei Flugannullierung wegen Schließung des Luftraums infolge eines Vulkanausbruchs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 48
- EuGH, 20.06.2019 – C-213/18
- EuGH, 03.12.2020 – C-826/19Zitiert von 1
- EuGH, 07.11.2019 – C-213/18Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 23.01.2025 – 9 U 57/24
- BGH, 26.09.2024 – IX ZR 146/22Umbuchung als geänderter Beförderungsanspruch als Teil einer InsolvenzforderungZitiert von 4
- AG Erding, 03.07.2024 – 116 C 1642/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 9 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/9#abs-1 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
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c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/9#abs-2 (2)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/9#abs-3 (3)