Art 1 Gegenstand
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-1 (1) Durch diese Verordnung werden unter den in ihr genannten Bedingungen Mindestrechte für Fluggäste in folgenden Fällen festgelegt:
a) Nichtbeförderung gegen ihren Willen,
b) Annullierung des Flugs,
c) Verspätung des Flugs.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-2 (2) Die Anwendung dieser Verordnung auf den Flughafen Gibraltar erfolgt unbeschadet der Rechtsstandpunkte des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs in der strittigen Frage der Souveränität über das Gebiet, auf dem sich der Flugplatz befindet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-3 (3) Die Anwendung dieser Verordnung auf den Flughafen Gibraltar wird bis zum Wirksamwerden der Regelung ausgesetzt, die in der Gemeinsamen Erklärung der Minister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs vom 2. Dezember 1987 enthalten ist. Die Regierungen des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs unterrichten den Rat über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 1 FluggastrechteVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Charlottenburg, 27.01.2015 – 206 C 297/14
- LG Berlin, 05.09.2024 – 19 S 3/24
- AG Köln, 16.11.2020 – 142 C 201/18
- EuGH, 20.06.2019 – C-213/18
- AG Nürtingen, 27.09.2010 – 11 C 1219/10Zitiert von 5
- EuGH, 03.09.2020 – C-530/19
Zuletzt entschieden
- EuGH, 07.11.2019 – C-215/18
- EuGH, 07.11.2019 – C-213/18Zitiert von 6
- EuGH, 07.03.2018 – C-274/16,C-447/16,C-448/16Gerichtliche Zuständigkeit: Ankunftsort der zweiten Teilstrecke als Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche bei mehrgliedrigen Flugreisen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.