Art 1 Gegenstand
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- EuGH, 20.06.2019 – C-213/18
- AG Nürtingen, 27.09.2010 – 11 C 1219/10Zitiert von 5
- EuGH, 03.09.2020 – C-530/19
- EuGH, 07.11.2019 – C-215/18
- EuGH, 07.11.2019 – C-213/18Zitiert von 4
- EuGH, 07.03.2018 – C-274/16,C-447/16,C-448/16Gerichtliche Zuständigkeit: Ankunftsort der zweiten Teilstrecke als Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche bei mehrgliedrigen Flugreisen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
Zuletzt entschieden
- AG Charlottenburg, 27.01.2015 – 206 C 297/14
- EuGH, 26.02.2013 – C-11/11Luftverkehr: Ausgleichsanspruch bei Flug mit Anschlussflügen und Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
- AG Köln, 18.05.2011 – 132 C 314/10
9 Entscheidungen zu Art 1 FluggastrechteVO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 FluggastrechteVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-1 (1) Durch diese Verordnung werden unter den in ihr genannten Bedingungen Mindestrechte für Fluggäste in folgenden Fällen festgelegt:
a) Nichtbeförderung gegen ihren Willen,
b) Annullierung des Flugs,
c) Verspätung des Flugs.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-2 (2)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FluggastrechteVO/1#abs-3 (3)