Gesetze / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG§ 24 Weitere Fälle der Kostenhaftung
Stand: 10.06.2019
Die Kosten schuldet ferner,
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 24 FamGKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 18.12.2023 – 12 WF 184/23
- OLG Celle, 13.04.2012 – 10 UF 153/11
- OLG München, 13.05.2024 – 16 WF 467/24 e
- OLG Celle, 09.07.2018 – 21 WF 176/17Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 10.01.2014 – 13 WF 13/14
- OLG Nürnberg, 16.10.2025 – 11 WF 27/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.04.2026 – XII ZB 521/25Höchstwertbegrenzung des Gegenstandswerts bei der Vergütung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers
- OLG Brandenburg, 22.09.2025 – 13 WF 118/25
- BGH, 16.04.2025 – XII ZB 227/24Festsetzung der Vergütung eines anwaltlichen ErgänzungspflegersZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 FamGKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.