Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 97 Vorrang und Unberührtheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 57
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 02.09.2015 – XII ZB 75/13Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen Ehescheidungsurteil: Beschlussentscheidung des deutschen Gerichts; Vorrang einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung; Ausschluss der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Wahl der falschen Verfahrensart durch die InstanzgerichteZitiert von 13
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 – OVG 11 B 5.16Zitiert von 6
- BGH, 26.04.2023 – XII ZB 187/20Eheregister: Eintragung von einvernehmlichen Ehescheidungen vor dem italienischen Zivilstandsbeamten ohne vorherige Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung
- BGH, 27.11.2019 – XII ZB 311/19Kindschaftssache: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht; Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung eines deutschen UmgangstitelsZitiert von 3
- BGH, 30.09.2015 – XII ZB 635/14Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; internationale Zuständigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt eines deutschen Kindes im AuslandZitiert von 16
- BVerwG, 29.11.2012 – 10 C 4/12Kindernachzug zu Ausländern; Prozessfähigkeit; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Anhörungspflicht; Berechnung des LebensunterhaltsbedarfsZitiert von 60
Zuletzt entschieden
- AG Gemünden am Main, 08.12.2025 – 002 F 169/24
- BGH, 12.02.2025 – XII ZB 128/24Betreuerbestellung trotz Aufenthaltswechsel nach Polen während des BetreuungsverfahrensZitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 20.11.2024 – 16 UFH 2/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/97#abs-1 (1) Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/97#abs-2 (2) Die zur Umsetzung und Ausführung von Vereinbarungen und Rechtsakten im Sinne des Absatzes 1 erlassenen Bestimmungen bleiben unberührt.