Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 82 Zeitpunkt der Kostenentscheidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
Nach Gewicht
- OLG München, 16.02.2022 – 31 Wx 66/21 Kost
- OLG Hamm, 15.03.2012 – 10 W 111/11
- OLG Zweibrücken, 08.04.2011 – 6 WF 27/11
- BGH, 17.06.2025 – XIII ZB 2/21Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts in einer Freiheitsentziehungssache: Änderung durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach dem Tod eines ausreisepflichtigen AusländersZitiert von 3
- LG Essen, 20.11.2025 – 14b T 8/25
- OLG Nürnberg, 16.10.2025 – 11 WF 27/25
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 14.02.2025 – 10 W 20/25
- OLG Zweibrücken, 10.02.2025 – 8 W 21/24
- OLG Dresden, 08.01.2025 – 2 Wx 82/23
49 Entscheidungen zu § 82 FamFG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden.