Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 82 Zeitpunkt der Kostenentscheidung
Stand: 10.06.2019
Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 82 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG München, 16.02.2022 – 31 Wx 66/21 Kost
- OLG Hamm, 15.03.2012 – 10 W 111/11
- OLG Zweibrücken, 08.04.2011 – 6 WF 27/11
- BGH, 17.06.2025 – XIII ZB 2/21Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts in einer Freiheitsentziehungssache: Änderung durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach dem Tod eines ausreisepflichtigen AusländersZitiert von 3
- LG Essen, 20.11.2025 – 14b T 8/25
- OLG Nürnberg, 16.10.2025 – 11 WF 27/25
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 14.02.2025 – 10 W 20/25
- OLG Zweibrücken, 10.02.2025 – 8 W 21/24
- OLG Dresden, 08.01.2025 – 2 Wx 82/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.