Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 85 Kostenfestsetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 70
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 22.10.2013 – II ZB 4/13Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erhöhung der Gebühren des gemeinsamen Vertreters im aktienrechtlichen SpruchverfahrenZitiert von 20
- OLG Frankfurt am Main, 03.03.2016 – 20 W 271/14, 20 W 66/15, 20 W 67/15Zitiert von 3
- BGH, 23.11.2021 – II ZB 14/21Aktienrechtliches Spruchverfahren: Verzinsung des für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzten BetragsZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 26.02.2026 – 13 WF 48/25
- OLG Frankfurt am Main, 03.05.2017 – 20 W 2/16Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 08.05.2014 – 8 W 167/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 08.04.2026 – 25 WF 9/26
- BGH, 25.02.2026 – II ZB 16/24Spruchverfahren: Anspruch des Antragstellers auf Erstattung der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts
- KG, 14.10.2025 – 5 W 146/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung über die Festsetzung des zu erstattenden Betrags sind entsprechend anzuwenden.