Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 72 Gründe der Rechtsbeschwerde
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 242 Entscheidungen zu § 72 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 197/12Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit einer Verletzung ausländischen RechtsZitiert von 33
- BGH, 30.04.2021 – BLw 2/20Landwirtschaftssache: Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts; Zulässigkeit der Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- BGH, 24.06.2020 – XIII ZB 44/19Freiheitsentziehungssache: Rechtsmittel bei für die Haftanordnung nicht zuständiges HaftgerichtZitiert von 3
- BGH, 29.07.2025 – XIII ZB 44/22Freiheitsentziehungsverfahren gegen einen abgelehnten Asylbewerber: Berufung eines Richters auf Probe für die Beschwerdeentscheidung; Vereitelung der Teilnahme eines Bevollmächtigten
- BGH, 26.03.2024 – XIII ZB 29/21Abschiebungshaft: Gemeinsame persönliche Anhörung der Betroffenen als absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines AusweisungsbescheidsZitiert von 1
- BGH, 20.12.2011 – StB 16/11Ablehnung einer polizeilichen Videoüberwachung durch das Amtsgericht in Rheinland-Pfalz: Zuständiges Beschwerdegericht
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.06.2026 – XII ZB 476/25Persönliche Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren über einen Umgangsausschluss
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 276/25Zulässigkeit eines in Deutschland eingereichten Scheidungsantrags des Ehemannes bei Rechtshängigkeit des von der Ehefrau eingeleiteten schweizerischen Scheidungsverfahrens
- BGH, 06.05.2026 – XII ZB 313/25Eheschließung zwischen Mitgliedern der griechisch-orthodoxen Kirche in Deutschland unter Beteiligung eines orthodoxen ErzpriestersZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/72#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/72#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/72#abs-3 (3) Die §§ 547, 556 und 560 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.