Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 330 Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme
Stand: 02.07.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Erfurt, 23.07.2024 – 1 BD 70/24
- LG Lübeck, 29.11.2023 – 7 T 479/23Zitiert von 1
- BGH, 23.07.2025 – XII ZB 156/25Beschwerde in einer Unterbringungssache: Verwerfung der Beschwerde ohne Anhörung des Beschwerdeführers
- BGH, 23.07.2025 – XII ZB 68/25Genehmigungsvoraussetzungen für betreuungsrechtliche Unterbringung zur Heilbehandlung und Bestimmtheit des EinrichtungstypsZitiert von 1
- BGH, 05.06.2024 – XII ZB 463/23Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher Voraussetzungen für UnterbringungsmaßnahmeZitiert von 4
- BGH, 19.05.2020 – XIII ZB 82/19Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der Person des Vertrauens; Haftaufhebungsantrag vor Eintritt der RechtskraftZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- LG Gera, 23.04.2025 – 7 T 123/25
- BGH, 14.08.2013 – XII ZB 614/11Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die UnterbringungZitiert von 12
- BGH, 13.01.2010 – XII ZB 248/09Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des BetroffenenZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 330 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 soll das Gericht die zuständige Behörde anhören, es sei denn, dass dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde.