Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 171 Antrag
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/171#abs-1 (1) Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/171#abs-2 (2) In dem Antrag sollen das Verfahrensziel und die betroffenen Personen bezeichnet werden. In einem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft sollen die Umstände angegeben werden, die gegen die Vaterschaft sprechen, sowie der Zeitpunkt, in dem diese Umstände bekannt wurden.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 171 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 21.03.2013 – 8 UF 4/13
- BGH, 29.10.2014 – XII ZB 20/14Vaterschaftsfeststellungsverfahren eines volljährigen Kindes: Exhumierung eines potenziellen Vaters zur Gewebeprobenentnahme zwecks DNA-GutachtenZitiert von 7
- BGH, 27.06.2012 – XII ZR 90/10Vorlagefrage des BGH an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Anfechtungsberechtigung der zuständigen Behörde hinsichtlich der Vaterschaft ausschließlich bei nichtehelichen KindernZitiert von 1
- BGH, 27.06.2012 – XII ZR 89/10Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen AnfechtungsrechtsZitiert von 9
- OLG Celle, 16.12.2024 – 21 WF 178/23Zitiert von 1
- OLG Oldenburg, 28.06.2010 – 13 UF 12/10
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.07.2019 – XII ZB 33/18Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei binationalen ElternZitiert von 3
- BGH, 28.07.2015 – XII ZB 671/14Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Zurückweisung der Beschwerde wegen Fehlens der Beschwerdeberechtigung; Anspruch der Eltern des während des Verfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters auf Hinzuziehung und VerfahrensfortsetzungZitiert von 9
- BGH, 15.05.2013 – XII ZR 49/11Vaterschaftsanfechtung des Samen spendenden biologischen Vaters bei fehlender Einwilligung des rechtlichen Vaters; Vaterschaftsanfechtung zur Durchsetzung einer StiefkindadoptionZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 171 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.