Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 177 Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 21.03.2013 – 8 UF 4/13
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2015 – 3 UF 243/15
- OLG Celle, 22.07.2011 – 15 UF 85/11
- AG Sigmaringen, 18.12.2024 – 2 F 343/24
- OLG Frankfurt am Main, 01.09.2022 – 6 UF 18/18Vaterschaftsanfechtung: Widerlegung der Vaterschaftsvermutung durch Beteiligtenvernehmung bei gescheiterter Begutachtung wegen fehlender Mitwirkung der Mutter KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 29.10.2014 – XII ZB 20/14Vaterschaftsfeststellungsverfahren eines volljährigen Kindes: Exhumierung eines potenziellen Vaters zur Gewebeprobenentnahme zwecks DNA-GutachtenZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 05.05.2026 – 13 UF 3/26
- OLG Thüringen, 25.08.2025 – 1 WF 320/25
- VG Köln, 14.01.2025 – 7 K 5939/21
31 Entscheidungen zu § 177 FamFG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 177 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/177#abs-1 (1) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft dürfen von den beteiligten Personen nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, dem Fortbestand der Vaterschaft zu dienen, oder wenn der die Vaterschaft Anfechtende einer Berücksichtigung nicht widerspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/177#abs-2 (2) Über die Abstammung in Verfahren nach § 169 Nr. 1 und 4 hat eine förmliche Beweisaufnahme stattzufinden. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen kann durch die Verwertung eines von einem Beteiligten mit Zustimmung der anderen Beteiligten eingeholten Gutachtens über die Abstammung ersetzt werden, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen hat und die Beteiligten zustimmen.