Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAbG§ 2
Stand: 10.06.2019
Der Ausbau erfolgt nach Stufen, die im Bedarfsplan bezeichnet sind, und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 2 FStrAbG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 24.11.2011 – 1 U 160/10Zitiert von 2
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 – 8 C 10494/14Zitiert von 10
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 – 1 C 11472/04Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.