Gesetze / Fernstraßenausbaugesetz
FStrAbG§ 3
Stand: 10.06.2019
Einzelne Verbesserungsmaßnahmen bleiben unberührt; sie sind auf die Maßnahmen abzustimmen, die auf Grund des Bedarfsplanes ausgeführt werden sollen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 3 FStrAbG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 – 8 C 11096/11
- BVerwG, 18.12.2012 – 9 B 24.12Zitiert von 5
- BVerwG, 18.12.2012 – 9 B 24/12Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen Auslegung (hier: Lärmgutachten); Beweiskraft
- BVerwG, 15.07.2005 – 9 VR 39.04Zitiert von 17
- VGH Bayern, 21.11.2023 – 8 A 21.40040Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.