§ 31
Stand: 18.01.2023
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 21.03.2018 – B 13 R 15/16 RVereinbarkeit mit Europarecht der Anrechnung einer tschechischen Rente auf die deutsche Rente zu einem Prozentsatz, zu dem sich die tschechischen Versicherungszeiten mit den rentenrechtlichen Zeiten nach Bundesrecht überschneidenZitiert von 7
- SG Karlsruhe, 25.03.2009 – S 8 R 2379/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 – L 6 R 174/09
- BSG, 11.05.2011 – B 5 R 8/10 RFremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - RumänienZitiert von 36
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 – L 2 R 5754/10Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2020 – L 33 R 279/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2026 – L 9 R 3691/25
- BSG, 03.11.2025 – B 5 R 45/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit - Mehrfachbegründung
- LSG NRW, 27.05.2025 – L 18 R 929/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/31#abs-1 (1) Wird dem Berechtigten von einem Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die nach Bundesrecht anzurechnenden Zeiten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder an Stelle einer solchen eine andere Leistung gewährt, so ruht die Rente in Höhe des in Euro umgerechneten Betrags, der als Leistung des Trägers der Sozialversicherung oder der anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt wird. Auf Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung findet Satz 1 keine Anwendung. § 18d des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/31#abs-2 (2) Der Berechtigte hat dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm eine der in Absatz 1 genannten Stellen eine Rente oder eine andere Leistung gewährt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/31#abs-3 (3) (weggefallen)