§ 19
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 33
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 08.09.2005 – B 13 RJ 44/04 RZitiert von 5
- LSG Saarland, 13.02.2004 – L 7 RJ 145/03
- LSG Baden-Württemberg, 08.09.2004 – L 2 RJ 1664/02Zitiert von 2
- LSG Saarland, 14.10.2005 – L 7 RJ 98/03
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 18/99 RFremdrentenrecht: Bindung an Feststellungen im Herstellungsbescheid bei der Rentenberechnung; Aussetzung des Verfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 – L 7 R 2582/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 20.12.2021 – B 5 R 129/21 BSozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rechtsschutzversicherung mit SelbstbeteiligungZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 – L 10 R 2853/16Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 – L 8 R 3896/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/19#abs-1 (1) Die Beitragszeit wird in ihrem ursprünglichen Umfang angerechnet, wenn sie sich bei einem Wechsel des Versicherungsträgers verringert hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/19#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/19#abs-3 (3) Beitragszeiten, die während des Bezugs einer Altersrente zurückgelegt sind, werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze angerechnet; dies gilt auch für Beitragszeiten, die während des Bezugs einer Leistung zurückgelegt sind, die anstelle einer Altersrente erbracht wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/19#abs-4 (4) Sind Tagesbeiträge entrichtet, so wird für je sieben Tagesbeiträge eine Woche als Beitragszeit angerechnet; ein verbleibender Rest gilt als volle Beitragswoche.