§ 26
Stand: 10.06.2019
Werden Beitrags- und Beschäftigungszeiten nur für einen Teil eines Kalenderjahres angerechnet, werden bei Anwendung des § 22 Abs. 1 die Entgeltpunkte nur anteilmäßig berücksichtigt. Dabei zählen Kalendermonate, die zum Teil mit Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch belegt sind, als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen. Für Zeiten, in denen der Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres teilzeitbeschäftigt oder unständig beschäftigt war, werden Entgeltpunkte mit dem auf den Teilzeitraum entfallenden Anteil berücksichtigt. Dabei werden für Zeiten einer Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von weniger als zehn Stunden in der Woche Entgeltpunkte nicht ermittelt. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt worden ist.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 26 FRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 19.11.2009 – B 13 R 145/08 RFremdrentenrecht: Berücksichtigung von Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Anforderungen an den Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung nach § 26 FRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BSG, 19.11.2009 – B 13 R 67/08 RZitiert von 10
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 – L 13 R 5984/08Zitiert von 1
- BSG, 12.02.2009 – B 5 R 39/06 RFremdrentenrecht: Anforderungen an die Gleichstellung von LPG-Beitragszeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 – L 7 R 1192/12Zitiert von 5
- LSG NRW, 05.05.2022 – L 14 R 714/15Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BSG, 22.02.2024 – B 5 R 7/22 RFremdrentenrecht - Unterbrechung einer Beschäftigung eines Kolchosemitglieds durch Arbeitsunfähigkeit - durchgehende Beitragsentrichtung - keine Ermittlung von Entgeltpunkten nach dem FRGZitiert von 1
- LSG NRW, 23.04.2021 – L 14 R 280/18
- BSG, 23.04.2021 – B 13 R 67/20 BSozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - eigene Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG - Bezugnahme auf eine andere Entscheidung eines LSGZitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.