Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 98
Stand: 10.06.2019
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 98 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 09.02.2000 – VIII R 27/99Zitiert von 2
- BFH, 25.02.2010 – IV R 24/07Unstatthaftes Teilurteil: Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - Teilurteil über Steuermessbetrag nach Gewerbeertrag nicht statthaft - Keine Umdeutung des unstatthaften Teilurteils in ein Zwischenurteil - Streitgegenstand einer Anfechtungsklage gegen GewerbesteuermessbetragZitiert von 4
- BFH, 09.02.2000 – VIII B 67/99Zitiert von 3
- FG Hamburg, 05.12.2025 – 5 V 158/25
- FG Hessen, 20.03.2024 – 10 K 1350/22Restitutionsklage: Unzulässigkeit wegen fehlender schlüssiger Darlegung von Restitutionsgründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 20.03.2025 – III R 19/23Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
Zuletzt entschieden
- BFH, 24.03.2025 – V B 57/23Verfahrenstrennung bei einem einzigen KlagegegenstandZitiert von 1
- BVerwG, 01.10.2024 – 9 B 29/23Zur Frage der Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO; teilweise Zulassung eines RechtsmittelsZitiert von 2
- FG Düsseldorf, 24.05.2024 – 3 K 2044/18 FZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.