Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 98
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 09.02.2000 – VIII R 27/99Zitiert von 2
- BFH, 25.02.2010 – IV R 24/07Unstatthaftes Teilurteil: Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - Teilurteil über Steuermessbetrag nach Gewerbeertrag nicht statthaft - Keine Umdeutung des unstatthaften Teilurteils in ein Zwischenurteil - Streitgegenstand einer Anfechtungsklage gegen GewerbesteuermessbetragZitiert von 4
- BFH, 09.02.2000 – VIII B 67/99Zitiert von 3
- FG Hamburg, 05.12.2025 – 5 V 158/25
- FG Hessen, 20.03.2024 – 10 K 1350/22Restitutionsklage: Unzulässigkeit wegen fehlender schlüssiger Darlegung von Restitutionsgründen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 20.03.2025 – III R 19/23Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
Zuletzt entschieden
- BFH, 24.03.2025 – V B 57/23Verfahrenstrennung bei einem einzigen KlagegegenstandZitiert von 1
- BVerwG, 01.10.2024 – 9 B 29/23Zur Frage der Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO; teilweise Zulassung eines RechtsmittelsZitiert von 2
- FG Düsseldorf, 24.05.2024 – 3 K 2044/18 FZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.