Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 35
Stand: 10.06.2019
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 35 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 11.05.2000 – I S 1/00Zitiert von 3
- BVerfG, 04.06.1969 – 2 BvR 173/66Niedrigere besoldungsrechtliche Einstufung der Finanzgerichtsräte als der Richter an anderen oberen Gerichten eines Landes; nachträgliche Verfassungswidrigkeit eines zunächst verfassungsmäßigen Besoldungsgesetzes wegen Änderung des Status und des Aufgabenbereichs einzelner BediensteterZitiert von 4
- BFH, 21.08.2018 – X S 23/18Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Änderung eines AdV-BeschlussesZitiert von 6
- BFH, 27.06.2013 – X B 82/13 · Keine Beschwerde im PKH-VerfahrenZitiert von 2
- BFH, 20.10.2004 – II R 74/00Zitiert von 8
- VG Düsseldorf, 10.09.2025 – 29 K 5394/23
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 – OVG 4 B 13/20Zitiert von 2
- VG München, 26.04.2023 – M 23 K 20.1154
- VG München, 24.04.2023 – M 23 K 20.2783
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.