Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 35
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 11.05.2000 – I S 1/00Zitiert von 2
- BVerfG, 04.06.1969 – 2 BvR 173/66Niedrigere besoldungsrechtliche Einstufung der Finanzgerichtsräte als der Richter an anderen oberen Gerichten eines Landes; nachträgliche Verfassungswidrigkeit eines zunächst verfassungsmäßigen Besoldungsgesetzes wegen Änderung des Status und des Aufgabenbereichs einzelner BediensteterZitiert von 4
- BFH, 21.08.2018 – X S 23/18Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Änderung eines AdV-BeschlussesZitiert von 6
- BFH, 27.06.2013 – X B 82/13 · Keine Beschwerde im PKH-VerfahrenZitiert von 2
- BFH, 20.10.2004 – II R 74/00Zitiert von 8
- VG Düsseldorf, 10.09.2025 – 29 K 5394/23
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 – OVG 4 B 13/20Zitiert von 2
- VG München, 26.04.2023 – M 23 K 20.1154
- VG München, 24.04.2023 – M 23 K 20.2783
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.