Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 153
Stand: 10.06.2019
In den Fällen der §§ 150, 152 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel nicht.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 153 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 12.09.2013 – VII B 198/12Betreiben der Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss durch RechtsnachfolgerZitiert von 1
- BFH, 11.12.2025 – VII B 128/25Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.Zitiert von 2
- BFH, 11.12.2025 – VII B 129/25(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.12.2025 VII B 128/25 - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.)Zitiert von 2
- BFH, 06.07.2015 – X K 5/13Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Grundsatz der Kostenminimierung - KopierkostenZitiert von 2
- BFH, 25.03.2015 – X K 8/13(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Grundsatz der Kostenminimierung - Kopierkosten)Zitiert von 1
- BFH, 16.05.2000 – VII B 200/98Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 06.10.2015 – 16 K 10021/14Zitiert von 1
- OVG NRW, 10.10.2014 – 2 D 11/11.NEZitiert von 2
- BFH, 20.12.1983 – VII B 73/83Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 153 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.