Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 151
Stand: 01.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/151#abs-1 (1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so gilt für die Zwangsvollstreckung das Achte Buch der Zivilprozessordnung sinngemäß; § 150 bleibt unberührt. Vollstreckungsgericht ist das Finanzgericht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/151#abs-2 (2) Vollstreckt wird
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/151#abs-3 (3) Urteile auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen können nur wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/151#abs-4 (4) Für die Vollstreckung können den Beteiligten auf ihren Antrag Ausfertigungen des Urteils ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe erteilt werden, deren Zustellung in den Wirkungen der Zustellung eines vollständigen Urteils gleichsteht.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/151#abs-5 (5) Die §§ 752a und 753a der Zivilprozessordnung sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der in § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 der Zivilprozessordnung Genannten die in § 62 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 bis 5 Genannten treten.
Wird zitiert von 3.281 Entscheidungen zu § 151 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 16.05.2000 – VII B 200/98Zitiert von 10
- FG Münster, 31.05.2006 – 5 Ko 699/06 KFBZitiert von 2
- BFH, 11.12.2025 – VII B 128/25Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.Zitiert von 2
- BFH, 11.12.2025 – VII B 129/25(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.12.2025 VII B 128/25 - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.)Zitiert von 2
- FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2025 – 16 S 16126/25Zitiert von 2
- FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2025 – 16 S 16127/25Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 04.08.2026 – IV B 15/26Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
- FG Münster, 16.07.2026 – 8 K 1784/23 FUmwandlungssteuerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Sacheinlage im Sinne des § 20 Abs. 1 UmwStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG Münster, 16.07.2026 – 3 K 682/24 EW§ 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG: Keine Entnahme und Einlage von Finanzmitteln bei Übertragung einer Forderung aus dem Sonderbetriebsvermögen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 151 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.