Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 83 Altersvorsorgezulage

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund17 Entscheidungen

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

§ 82 § 84