Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 79 Zulageberechtigte
Stand: 10.06.2019
1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). 2Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn
1.
beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1),
2.
beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist,
3.
ein auf den Namen des anderen Ehegatten lautender Altersvorsorgevertrag besteht,
4.
der andere Ehegatte zugunsten des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat und
5.
die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 noch nicht begonnen hat.
3Satz 1 gilt entsprechend für die in § 10a Absatz 6 Satz 1 und 2 genannten Personen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 79 EStG →
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Nach Gewicht
- BFH, 21.07.2009 – X R 33/07Zitiert von 8
- EuGH, 10.09.2009 – C-269/07Ergänzende Altersvorsorge: Verstoß deutscher Steuervorschriften gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen Benachteiligung von Grenzarbeitnehmern KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 31.03.2009 – C-269/07
- FG Baden-Württemberg, 28.10.2011 – 13 K 1051/11Zitiert von 5
- FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 – 10 K 10191/14
- BFH, 25.03.2015 – X R 20/14(Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtümern über Verfahrensrecht)Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 5/24 RKranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus einer freiwilligen Versicherung bei einem Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - keine wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Begründung der Rentenansprüche - Versorgungsbezug
- BFH, 30.10.2025 – X R 25/23Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruhtZitiert von 1
- BFH, 30.10.2025 – X R 28/23(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.10.2025 X R 25/23 - Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.