Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 79 Zulageberechtigte
Stand: 10.06.2019
1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). 2Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn
3Satz 1 gilt entsprechend für die in § 10a Absatz 6 Satz 1 und 2 genannten Personen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 79 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 21.07.2009 – X R 33/07Zitiert von 8
- EuGH, 10.09.2009 – C-269/07Ergänzende Altersvorsorge: Verstoß deutscher Steuervorschriften gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen Benachteiligung von Grenzarbeitnehmern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 31.03.2009 – C-269/07
- FG Baden-Württemberg, 28.10.2011 – 13 K 1051/11Zitiert von 5
- FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 – 10 K 10191/14
- BFH, 25.03.2015 – X R 20/14(Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtümern über Verfahrensrecht)Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 5/24 RKranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus einer freiwilligen Versicherung bei einem Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - keine wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Begründung der Rentenansprüche - Versorgungsbezug
- BFH, 30.10.2025 – X R 25/23Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruhtZitiert von 1
- BFH, 30.10.2025 – X R 28/23(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.10.2025 X R 25/23 - Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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25.07.2014 Ausfertigung
§ 79 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I 1266)
BGBl. I S. 1266
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24.06.2013 Ausfertigung
§ 79 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (BGBl. I 1667)
BGBl. 2013 I S. 1667
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 79 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2592)
BGBl. 2011 I S. 2592
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08.04.2010 Ausfertigung
§ 79 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I 386)
BGBl. 2010 I S. 386
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